Seit per Gesetz die Wehrpflicht, ausgesetzt wurde, wird seit dem 01. März 2011 niemand mehr zum Wehr- oder Ersatzdienst (Zivildienst), gegen seinen Willen, eingezogen. Zum 30. Juni 2011 endete die Dienstzeit aller, die noch im Januar 2011 den Dienst antreten mussten. Die kurze Zeit reichte, den Anbietern von Stellen für den Zivildienst nicht, die freiwerdenden Stellen entsprechend zu besetzen. Hier entstand eine Lücke, die der Bundesfreiwilligendienst nicht schließen konnte. [Weiterlesen...]

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